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Channel: Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 1. Kammer, Urteil vom 07.03.2017, 1 Sa 273/16

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Auch bei einem leichtsinnigen wiederholten Verstoß gegen die Pflicht zur Sicherung durch Anlegen eines Gurtes bei Begehung eines Krans ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung regelmäßig eine einschlägige Abmahnung des Arbeitnehmers erforderlich.

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